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Für die Mandatstrennung auch in Luxemburg bis spätestens 2023

* vom CSJ Nationalpräsident Alex Donnersbach

 

In wie vielen Arbeitsstunden pro Woche lassen sich die großen Herausforderungen unserer Zeit meistern? Ob 20 Stunden pro Woche reichen, um Klimawandel, erhöhtes Armutsrisiko, wachsende soziale Ungleichheiten, nachhaltiges Wachstum, überhitzte Wohnungspreise, überlastete Straßen, Personalmangel im Gesundheitssektor und vieles mehr in Angriff zu nehmen? Fraglich – bestenfalls. Sollte es nicht vielmehr so sein, dass sich ein Volksvertreter eine ganze Mandatsperiode intensiv und vollzeitig mit lediglich einem dieser wichtigen und komplexen Themen beschäftigen müsste?

 

Ich erwarte mir auf jeden Fall genau das von meinem Volksvertreter. Als Abgeordneter gilt es sich in die Themenbereiche einzuarbeiten, Lösungsansätze zu erarbeiten oder zu hinterfragen und dabei regelmäßig mit dem Bürger im Dialog zu stehen. Darüber hinaus wollen Gesetzestexte und europäische Verordnungen gelesen und analysiert, Kommissionssitzungen und Reden in der Plenarsitzung vorbereitet werden. Immerhin soll man nicht nur selbst legislative Initiativen ergreifen, sondern auch eine Regierung kontrollieren, die sich auf einen ganzen Beamtenstab stützen kann. Die Arbeitslast eines Abgeordneten erfordert mittlerweile ohne Zweifel ein Vollzeitmandat und darüber hinaus mehr Mitarbeiter, die sie unterstützen. Ich begegne heute wenigen aktiven Politikern, die dies noch bestreiten würden.

 

Die Gemeinde hat immer Vorrang

 

Nichtsdestotrotz haben heute fast die Hälfte (25 von 60) aller Volksvertreter im Alltag zusätzlich noch ganz andere Probleme zu bewältigen. Denn wie sieht heute der typische Alltag eines sogenannten „Député-Maire“ oder „Député-Echevin“ aus? Ein Fallbeispiel:

 

Gleich morgens auf der Gemeinde werden die ersten Beschwerdeführer des neuen Bebauungsplans vorstellig, danach ist bspw. der lokale Fußballverein wegen Problemen mit dem neuen Fußballfeld dran. Nach einer halben Stunde Akten unterschreiben, die der Gemeindesekretär morgens im Büro abgestellt hat, eilt man zur „netten älteren Dame“, die immerhin ihren 90. Geburtstag feiert. Am Mittag markiert man seine Präsenz in der Abgeordnetenkammer, während man sich gedanklich bereits auf die Rede vorbereitet, die man abends auf dem Gala-Konzert des lokalen Musikverbands halten wird. Sowieso muss man die Abgeordnetenkammer schon etwas früher verlassen, weil am Nachmittag noch eine wichtige Bürositzung eines Gemeindesyndikats ansteht. Etwas vor Mitternacht, nach unzähligen Gesprächen mit Gemeindeeinwohnern im Rahmen des Konzerts, liegt man dann endlich im Bett. Natürlich wäre es auch interessant gewesen, am Morgen die engagierten Jugendlichen von „Youth for Climate“ zu empfangen und danach mit den Fraktionskollegen über die Ausarbeitung der Klimastrategie zu diskutieren. Aber wie jeder Lokalpolitiker weiß: Die Gemeinde hat immer Vorrang!

 

Mandat des Bürgermeisters und des Abgeordneten sind Vollzeitjobs

 

Der gesunde Menschenverstand legt jedem dabei nahe: Auch die Arbeitslast eines Bürgermeisters und teilweise selbst die eines Schöffen, verlangt heute genauso nach einem Vollzeitmandat, wie jene eines Volksvertreters im Parlament. Dies gilt für sämtliche Gemeinden. Die Beschaffenheit der Anforderungen an die Gemeindeverantwortlichen mögen sich je nach Größe der Gemeinde unterscheiden, an der Arbeitslast ändert dies jedoch nichts. Kontaktieren die Einwohner in größeren Gemeinden noch die zuständige Gemeindedienststelle, gilt in kleineren Gemeinden der erste Anruf sofort dem Bürgermeister oder verantwortlichen Schöffen. Lokal gilt ohnehin: Ein Fest oder eine Einweihung ohne die Anwesenheit des Bürgermeisters oder eines Schöffen wird von den Organisatoren im Regelfall als Respektlosigkeit wahrgenommen.

 

Zudem werden auch die Verpflichtungen der Gemeinden ständig erweitert und vielfältiger. Demnach ist nicht verwunderlich, dass manche Abgeordnete, trotz Anstrengungen und guten Willens, ihre nationalen Aufgaben manchmal vernachlässigen.
Gleichzeitig ist der Bürgermeister oft nur noch administrativer Verwalter von Projekten und nicht federführend, da er keine Zeit hat die Initiative zu ergreifen. Und so ist der „député-maire“ weder „député“, noch „maire“. Beide Mandate kann er/sie nur halbherzig wahrnehmen, doch beides verdient volle Aufmerksamkeit.

 

Angesichts der großen weltweiten Herausforderungen brauchen wir sowohl auf kommunalem als auch auf nationalem Plan, dringend gewählte Vertreter, die ihr jeweiliges Mandat mit absoluter Gewissenhaftigkeit ausführen können. Wir brauchen eine Mandatstrennung von Abgeordneten- und Hauptgemeindemandaten!

 

Von Interessenkonflikten und Machtkonzentration

 

Neben dem Zeitfaktor gibt es zusätzlich weitere gewichtige Gründe eine solche Mandatstrennung endlich in Angriff zu nehmen. Es stellen sich Fragen von potentiellen Interessenkonflikten: Nicht wenige Député-Maires/Echevins geht es bei dem Nationalmandat auch, um die Wahrung ihrer lokalen Interessen. Darüber hinaus kommt es zu einer politischen Machtkonzentration einiger „Député-Maires“ sowohl im Parlament als auch innerhalb der Parteien. Eine Mandatstrennung würde eine Verteilung der wichtigsten gewählten Mandate auf mehr Bürger bedeuten ermöglichen, was die repräsentative Demokratie stärker verankern würde.

 

Da das Doppelmandat aber sowohl der einzelnen Person als auch der jeweiligen Partei in der Regel beträchtliche Stimmenvorteile bringt, ist ein freiwilliger Verzicht auf Einzelfälle quer durch die verschiedenen Parteien beschränkt. Es braucht deshalb schon eines gesetzlichen Rahmens, der sicherstellt, dass diese Trennung für alle Parteien gleichzeitig in Kraft trifft.  Parteien und Abgeordnete sollten deshalb die neu aufgeflammten Diskussionen über die Verfassung und das Wahlgesetz nutzen und eine Reform noch vor 2023 umsetzen:

 

  • Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Mandatstrennung zwischen dem Amt des Abgeordneten und dem des Bürgermeisters und des Schöffen ab dem Jahr 2023;
  • Die Professionalisierung der Mandate des Schöffenrates mit entsprechender Entlohnung und entsprechendem „congé politique“ festschreiben.
  • Die Aufwertung des Abgeordnetenmandats mit dementsprechendem „congé politique“ und Bereitstellung der notwendigen Mittel u.a. für zusätzliche Mitarbeiter für Fraktionen und für das Parlament.

 

Um den Stimmen der Gemeindevertreter und damit der lokalen Interessen in der nationalen Debatte weiterhin Gehör zu verschaffen, sollten alle Gemeinde in einer Institution, ähnlich einer „Chambre professionnelle“ vertreten sein, um insbesondere kommunalrelevante Gesetzesvorhaben des Parlaments mit obligatorischer, beratender Stimme zu begleiten und in einigen Fällen eine „Opposition formelle“ im Vorbild des Staatsrates einlegen können.

 

Wir fordern die Mandatstrennung bis 2023

 

Wie Max Weber formulierte: „Politik ist ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“. Das Bohren an der Abschaffung der Doppelmandate, die die meisten Parteien schon in unterschiedlicher Form seit Jahrzehnten in ihre Wahlprogramme schreiben, sollte 2023 endlich sein Ende finden, bevor der Bohrer irgendwann dann doch stumpf wird.

 

Es ist eine Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft und im Sinne aller, wenn unsere lokalen und nationalen Politiker sich auf ein Amt mit all seinen vielfältigen Aufgaben konzentrieren können. Es gilt nun Wähler und Gewählte von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Abschaffung der Doppelmandate ein wichtiger Ansatzpunkt ist, um unsere heutigen Probleme zeitnah und professionell anzugehen. Als Jugendorganisation der CSV fordern wir jedenfalls: Weg mit den Doppelmandaten bis 2023! Hin zu einer ehrlicheren Grundlage, sich dem einzelnen Bürger, dem Allgemeinwohl und den großen Herausforderungen unserer Zeit politisch zu widmen!