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Die Abtreibungsdebatte in den 1970er Jahren

Artikel vum Serge Wilmes, Nationalpresident vun der CSJ, aus der Abrëll-Ausgab vun der Zäitschrëft “forum” iwwer d’Ofdreiwungsdebatt an de 70er Joeren zu Lëtzebuerg.

In der diesjährigen Aprilausgabe vom “forum”, schildert die Doktorandin der Universität Luxemburg, Cátia Gonçalves, den Werdegang der Liberalisierung der gesetzlichen Abtreibungsbestimmungen in Portugal und zieht dabei Parallelen zur Entwicklung der legalen Konstellation in Luxemburg. Für die junge Akademikerin ähnelt sich so z.B. der Verlauf der Debatte in beiden Ländern sehr, vor allem die Gegenüberstellung der sozialliberalen Befürworter und der christlich-katholischen Gegner einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Um einen flüchtigen Überblick bezüglich der Genese der lusitanischen und der luxemburgischen Rechtslage zu ermöglichen, werden folgende Zeilen kurz auf die historischen Umstände eingehen, die zum hiesigen Abtreibungsgesetz geführt haben. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird dabei auf die Haltung der Katholiken gelegt, für die die Abtreibungsdebatte eine besondere Herausforderung darstellte.

Der zeitgeschichtliche Hintergrund der Abtreibungsdebatte

Gegen Ende der 60er Jahren wurde die westliche Welt von einer Protestbewegung erschüttert, welche die Konsumgesellschaft der Nachkriegszeit aufs heftigste kritisierte. Die 68iger Studentenrevolten und die aufstrebenden Frauenbewegungen zeugten von einer tiefen sozialen Unzufriedenheit. Gefordert wurde ein Mentalitätswechsel, verbunden mit dem Aufbau einer freiheitlichen, gerechten Gesellschaft, als Gegenstück zur bestehenden konformistisch geprägten, bürgerlichen Welt. Im Fahrwasser jener Bewegung, kamen zunächst in unseren Nachbarländern politische Mehrheitsverhältnisse zu Stande, die überlieferte, strafrechtliche Bestimmungen, wie die Ehescheidungs- und Abtreibungsregelungen, dem neuen Zeitgeist anpassen sollten. So dotierten sich Deutschland und Frankreich zwischen 1974 und 1975 u.a. mit liberalen Abtreibungsgesetzgebungen.

Zur gleichen Zeit entfachten auch in Luxemburg analoge Bemühungen. Liberale und sozialistische Politiker wollten das in Luxemburg herrschende Abtreibungsverbot aufheben und durch freizügigere Bestimmungen ersetzten. Eine Reform des Strafrechts wurde aber erst möglich, als die christlich-soziale Partei 1974 eine historische Wahlniederlage einstecken musste und sich aus der Regierung zurückzog. Daraufhin ergriff die neue sozialliberale Koalition die Gunst der Stunde und schmiedete eine progressive Gesellschaftspolitik, die mit den gesetzlich verankerten, christlichen Moralwerten aufräumen sollte.

Die Vorläufer der Abtreibungsreform

Bis zu Beginn der 1970er Jahre wurde das in Luxemburg bestehende Abtreibungsverbot nicht in Frage gestellt. Die Artikel 348 bis 353 des Strafgesetzbuches schrieben damals vor, dass jede Form von Abtreibung gesetzeswidrig sei. Im Zuge der im Ausland aufkeimenden Reformbewegungen, kam es jedoch zwischen 1970 und 1972, also noch während der Regierungszeit einer CSV-DP-Koalition, zu ersten konkreten politischen Ansätzen um die fast ein Jahrhundert alten Abtreibungsstimmungen zu überarbeiten. So hatte eine Arbeitsgruppe, unter dem Impuls des liberalen Justizministers Eugène Schaus ein “avant-projet de loi” erstellt, welches das Abtreibungsverbot durch ein sogenanntes Indikationsmodell2 ersetzen sollte. Allerdings wurde dieses Reformvorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode 1969-1974 nie als endgültiges Gesetzesprojekt zur Abstimmung vorgelegt. Dasselbe Schicksal sollte dem sozialistischen Gesetzesvorschlag ereignen, welcher Paul Wilwertz am 28. März 1972 im Parlament einbrachte. Die LSAP-Fraktion wollte anhand einer Fristenlösung, Abtreibungen während der ersten drei Schwangerschaftsmonate für straffrei erklären. Gegen den Willen der CSV-Fraktion stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten sogar für eine Weiterleitung des sozialistischen Entwurfs an den Staatsrat. Die hohe Körperschaft untersuchte den Text jedoch erst im März 1974 womit eine parlamentarische Debatte sowie eine anschließende Abstimmung des Gesetzesvorschlages innerhalb der laufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich waren.

Die Entstehung des sozialliberalen Abtreibungsgesetzes

Sowohl das Indikationsmodell des liberalen Justizminister Schaus als auch die sozialistische Fristenlösung hatten zu Beginn der 1970er Jahre die Abtreibungsfrage in Luxemburg schlagartig in den Mittelpunkt des politischen und öffentlichen Interesses gerückt. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre, sollten sich die sozialliberalen Kräfte schließlich mit ihren Bemühungen, die Abtreibungsgesetzgebung zu reformieren, durchsetzen können. Sie erarbeiteten zwischen 1974 und 1978 in ein neues, liberales Gesetz, welches das alte Abtreibungsverbot aufhob. Möglich gemacht hatte dies ein Ereignis, das in der neuesten luxemburgischen Geschichte einen besonderen Platz einnimmt: die Parlamentswahlen vom 26. Mai 1974.

Nach fast einem halben Jahrhundert an der Spitze des Landes, musste die CSV im Mai 1974 eine schwere Wahlniederlage einstecken. Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Resultate entschied sich die CSV, der DP und der LSAP die Initiative zur Bildung einer neuen Regierungskoalition zu überlassen. Beide Parteien einigten sich innerhalb von drei Wochen auf ein gemeinsames Regierungsbündnis welches unter anderem eine Liberalisierung der Abtreibungsbestimmungen vorsah. Da die sozialliberale Regierungsmannschaft sich zu Anfangs nicht zwischen einem Indikationsmodell oder einer Fristenlösung zu entscheiden vermag, wurde dem Parlament erst im September 1977 ein endgültiges Gesetzesprojekt vorgelegt. Die Koalition hatte sich schliesslich auf ein sehr weitgefasstes Indikationsmodell festgelegt das faktisch einer Fristenlösung gleichkam. 3 Der Hauptakzent lag dabei auf der Bekämpfung der illegalen Aborte sowie der Sexualaufklärung und Vorbeugung von Abtreibungen.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Regierungsprojektes, wies die CSV-Fraktion auf ihrer traditionellen “Journée Parlementaire” den sozialliberalen Entwurf entschieden zurück. Nach dem die Partei im November 1977 angekündigte hatte ihre politische Verantwortung zu übernehmen trug ihr Fraktionsvorsitzender, Pierre Werner, im Februar 1978 im Parlament den CSV-Gesetzesvorschlag zum Schutz des ungeborenen Lebens vor. Die Christlich-Sozialen befürworten darin ein Bündel von Präventivmassnahmen mit dem Ziel, materielle und moralische Notlagen, die zur Abtreibung verleiten würden, auszuschalten.

Die parlamentarische Abstimmung

Die allgemeine parlamentarische Debatte und die Abstimmung über das Gesetzesprojekt der Regierung, sowie dem sozialistischen Entwurf aus dem Jahre 1972 und dem CSV-Gesetzesvorschlag, fanden im Juli 1978 statt. Nach langen und zum Teil heftigen Schlagabtäuschen stimmten die Mehrheitsparteien schliesslich am 13. Juli 1978 dem Text der sozialliberalen Koalition zu, während die gesamte CSV-Fraktion, sowie jeweils zwei Abgeordnete der SdP4 und der DP, sich gegen das Projekt aussprachen. Alle Besserungsanträge der Opposition, sowie der CSV- bzw. der sozialistische Gesetzesvorschlag, wurden vom Parlament abgelehnt. Auch die unterschiedlichen Gutachten zum Abtreibungsprojekt wurden nicht berücksichtigt.

Folglich verfügte Luxemburg gegen Ende der 1970er Jahre, wie seine Nachbarländer, über eine liberale Abtreibungsgesetzgebung. Endgültig in Kraft treten konnte das Gesetz jedoch erst am 15. November 1978, da der Staatsrat die Entbindung des gestimmten Projektes von der zweiten parlamentarischen Lesung abgelehnt hatte und es so im Oktober zu einer zweiten Abstimmung kommen musste.

Die Katholische Welt und die Abtreibungsreform

Die sozialliberale Regierung konnte sich 1978 dank ihrer parlamentarischen Mehrheit in der Abtreibungsdebatte gegenüber der katholischen Glaubensgemeinschaft durchsetzen. Die luxemburgischen Katholiken zeigten sich dennoch die gesamte Abtreibungsdebatte über äußerst engagiert. Sie lehnten es entschieden ab kampflos zuzusehen wie die damalige Regierung mit ihrer Abtreibungsreform das menschliche Leben zur Verfügung stellte.

Die katholische Welt versuchte daher durch Stellungnahmen, Erklärungen, Presseartikel und alternative Gesetzestexte, die Diskussion um die Abtreibungsreform zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Bis zur Verabschiedung des neuen Abtreibungsgesetzes im Jahre 1978, gaben sie die Hoffnung nicht auf, die Befürworter der Abtreibungsliberalisierung noch zur Vernunft zu bringen und den rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens zu bewahren.

Um sich gegen die sozialliberalen Abtreibungsgesetze zu wehren, hatte die überwiegende Mehrheit der Katholiken eine Haltung angenommen, die auf den ersten Blick einheitlich erscheint, aber bei näherer Betrachtung eine gewisse Differenzierung offenbart. Auch wenn von Rom, über unsere Nachbarländer bis nach Luxemburg, gebetsmühlenartig gegen die Argumente der Abtreibungsanhänger das Prinzip verteidigt wurde, dass das ungeborene Leben von der Empfängnis an, ein unantastbares, universales Rechtsgut darstellte und die Ursachen der Abtreibung durch ein breit gefächertes Angebot an Hilfs- und Präventivmaßnahmen bekämpft werden müsste, gingen die Meinungen in Bezug auf die strafrechtlichen Aspekte der Abtreibungsreform innerhalb der katholischen Welt doch zum Teil weit auseinander.

Während die römische Kongregation für die Glaubenslehre jede Art von Indikation ablehnte und ein absolutes Abtreibungsverbot aufrechterhalten wollte, konnten sich z.B. die Vertreter der deutschen Kirche, sowie in Luxemburg der Bischof, die IV. Diözesansynode, das “Luxemburger Wort” und die unterschiedlichen katholischen Laienorganisationen zu mindestens damit anfreunden, dass Gerichte, im Falle einer medizinischen Indikation5, gelegentlich von einer Strafe absehen würden. Die CSV ging noch einen Schritt weiter und verankerte die Straffreiheit der medizinisch indizierten Abtreibung in ihrem Gegenentwurf zum sozialliberalen Gesetzestext. Die deutsche CDU/CSU und die katholisch orientierte Zeitschrift “forum” brachen in diesem Zusammenhang sogar regelrecht aus der katholischen Front heraus. Sowohl die Mehrheit der deutschen christdemokratischen Politiker, als auch die Redaktionsmitglieder vom “forum” schlugen die Einführung eines Indikationsmodells vor. Wollten sich die Christdemokraten mit ihrer kompromissfreudigen Haltung nicht zu sehr ins politische Abseits stellen, so sah die alternative katholische Zeitschrift das Indikationsmodell als Zwischenlösung an, bis eine neue Gesellschaftspolitik die Ursachen der Abtreibung bekämpfen würde.

Neben den unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf die strafrechtlichen Bestimmungen der Abtreibungsgesetzgebung, zeugte auch die Kritik einiger Katholiken an der Haltung der Kirche davon, dass die katholische Welt in der Abtreibungsfrage teilweise gespalten war. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die IV. Luxemburger Diözesansynode. Einige Mitglieder der Synode verlangten von der katholischen Kirche ein öffentliches Bekenntnis, dass sie sich in der Vergangenheit nicht immer vehement für die Bekämpfung der Abtreibung eingesetzt habe und deshalb eine Mitschuld daran trage, dass die Abtreibung auch in der modernen Zeit noch immer ein ungelöstes Problem darstelle und unzählige Frauen weiterhin diskriminiert werden. Auch wenn die Mehrheit der Synode im Endeffekt auf eine Selbstbeschuldigung verzichtete, so konnte doch nicht verborgen bleiben, dass eine Minderheit nicht mit der Selbstdarstellung der katholischen Welt in der Abtreibungsfrage einverstanden war.

Alles in allem hat die Abtreibungsdebatte in den 70er Jahren die luxemburgische Politik und insbesondere die katholische Glaubensgemeinschaft in hohem Masse bewegt. Dabei wurde deren die Kohäsion allerdings nicht all zu sehr in Mitleidenschaft gezogen. Nichtsdestoweniger lassen die in der Abtreibungsdebatte vereinzelt wahrgenommene Disharmonien darauf schließen, dass die katholische Kirche der 70er Jahre nicht als monolithisches Gebilde zu betrachten ist. Dies gilt jedoch auch für die sozialliberale Bewegung die des Weiteren kein politisches Kapital aus ihren strafrechtlichen Umwälzungen ziehen konnten. 1979 setze der Wähler dem sozialliberalen Experiment nämlich wieder ein Ende und vertraute einer grunderneuerten CSV die Regierungsgeschäfte wieder an.

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich an jener Stellung der CSV auch nichts verändert, es sei denn, dass die Christlich-Sozialen es insbesondere bei den beiden letzten Wahlgängen fertig brachten ihre Dominanz gegenüber der politischen Konkurrenz deutlich auszubauen. Dabei scheut sich die Partei nicht mehr in gesellschaftpolitischen Fragen das Ruder selbst in die Hand zu nehmen und so 32 Jahre nach der ersten Reform der Abtreibungsbestimmungen, mit der Einführung einer sozialen Indikation sowie einer zweiten, obligatorischen Beratung, die geltende Gesetzgebung weiter anzupassen. Wie die politische Debatte in diesem Kontext bis dato verlaufen ist und welche Wesensmerkmale bzw. Berührungspunkte es gegenüber den Ausführungen in den 1970er Jahren gibt, könnte Gegenstand einer aufschlussreichen Vergleichsanalyse sein.


Quelle: WILMES Serge, Die Abtreibungsdebatte in den 1970er Jahren, in : forum für Politik, Gesellschaft und Kultur, Nr. 306, Ausgabe vom April 2011, S. 21-23.

Serge Wilmes, ist gelernter Historiker. Zurzeit arbeitet er als Conseiller parlementaire in der CSV-Fraktion und ist darüber hinaus Nationalpräsident der Christlich Sozialen Jugend (CSJ). Der vorliegende Artikel basiert auf einer Abschlussarbeit die der Autor im Rahmen seines Masterstudiums unter der Leitung von Prof. Dr. Michel Pauly im Jahre 2006 an der Universität Luxemburg verfasst hat.