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CSJ-Stellungnahme zur Abtreibungsthematik


Die Thematik der Abtreibung ist sehr delikat, da es hier sehr viele, zu respektierende, Standpunkte gibt. Fest steht nur, dass es sich immer um eine Notlage handelt, in der den Betroffenen von Seiten der Gesellschaft geholfen werden muss.


Als CSJ möchten wir unsere Position zu diesem gesellschaftlich sehr wichtigen Thema, im Allgemeinen, und zum Gesetzentwurf der sozialistischen Abgeordneten Lydie Err, im Besonderen, darlegen.

Anpassung der aktuellen Gesetzgebung

Die CSJ begrüßt, dass der Gesetzentwurf Err den ersten Artikel des 1978er Gestzes beibehält. Dieser betont, dass jedes Leben von seinem Anfang an gesetzlich garantierten Respekt verdient. Bei genauerer Betrachtung, muss man feststellen, dass es sich bei dem jetzigen Gesetz de facto um eine verkappte Fristenlösung handelt. In der Tat, sieht das Gesetz bereits heute bei Vorlage bestimmter Indikationen, welche jedoch durch ihre Unschärfe zu Problemen bei der Umsetzung führen, eine straffreie Abtreibung, bis zur 12. Woche vor.

Ein gutes Gesetz muss aber klar und für jeden gleich anwendbar sein. Da dies für das Gesetz der sozial-liberalen Koalition von 1978 zur Abtreibung nicht der Fall ist, findet die CSJ eine pragmatische Neufassung für angebracht. Die intellektuelle Redlichkeit verlangt hier eine rechtliche Anpassung an die gelebte Wirklichkeit.

Pragmatische Lösung

Eine reine Fristenlösung sieht die CSJ als problematisch an, besonders wenn man bedenkt, dass z.B. im früheren sowjetischen Einflussbereich auf diesem Wege Abtreibung als Alternative zur Verhütung oder Familienplanung noch bis heute eine große Rolle spielt. Dieser Ansatz der Beliebigkeit respektiert keine Form des Lebens.

Die CSJ ist der Meinung, dass Prinzip der “Fristenlösung mit Beratungspflicht”, wie es auch in Deutschland angewendet wird, eine pragmatische und humane Lösung bieten könnte. Neben der medizinischen Indikation oder dem Fall der Vergewaltigung, kann eine Frau auch dann straffrei innerhalb der ersten 12 Wochen abtreiben, wenn sie sich vorher von einer vom Staat autorisierten, öffentlichen oder privaten, Stelle beraten läßt.

Diese Beratung betrifft nicht nur die körperlichen und seelischen Folgen einer Abtreibung, sondern vor allem auch die Alternativen und die staatlichen Hilfen die der Frau zustehen, wenn sie sich für das Kind entscheidet. Die CSJ glaubt sowieso nicht, dass es je einer Frau leicht fällt den Weg einer Abtreibung zu gehen und dass es daher wichtig ist, jeder Betroffenen nach Kräften zu helfen, um der Frau eine positive Entscheidung für das Kind zu ermöglichen. Dieser Ansatz fehlt uns leider im jetzigen Gesetzesvorschlag völlig. In ihm würde der Zugang zur Abtreibung würde zwar vergrößert, die Frau aber, mit Außnahme einer Belehrung, allein gelassen.

Das Ziel unserer Gesellschaft muss sein, dass die Zahl der Abtreibungen gegen Null tendiert, dies aber nicht wegen eines sinnlosen und im Endeffekt unmenschlichen Verbots, sondern wegen der Herstellung einer Situationen, in der die Zahl ungewollter Schwangerschaften minimal ist und in der gleichzeitig gesellschaftliche Hilfestellungen für Schwangere und Mütter zahlreich, weithin bekannt und zugänglich sind.

Effiziente Aufklärungsarbeit

In diesem Zusammenhang bedauert die CSJ die im Durchschnitt eher spärliche, manchmal fast mangelhafte Ausrüstung der öffentlichen Schulen mit Anschauungsmaterial für den Aufklärungsunterricht. Hier könnten Bildungs- und Gesundheitsminister mit kleinstem finanziellem Aufwand eine große Wirkung erzielen, um dem ersten Teil des 78er Gestzes erneutes Leben einzuhauchen. Die CSJ empfindet es als kruzial, dass der Sexualaufklärung in den Schulen, die bestmögliche Unterstützung zuteil wird. Zahlreiche ausländische Statistiken belegen nämlich, dass effiziente Sexualaufklärung das probateste Mittel zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften ist.

In diesem Zusammenhang, fordert die CSJ, dass der Gesetzgeber den Jugendlichen einen erleichterten und verbesserten Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht. Um in Zukunft gezieltere Hilfsangebote entwickeln zu können, fordert die CSJ zusätzlich eine wissenschaftliche Analyse der Abtreibungsursachen.

Die CSJ fordert die Regierung und die politischen Parteien auf, frei von jeder Polemik und ideologischen Auseinandersetzungen, die Abtreibungsfrage durch ein menschenwürdiges, konsensfähiges und pragmatisches Gesetz, ein für allemal zu beantworten und dies, wenn möglich, jenseits jeglicher Fraktionszwänge.

Luxemburg, den 7. Mai 2007