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Schwarzer Hund auf keinen Fall an die Leine!

Die CSJ begrüßt die Grundzüge des Gesetzesvorhabens 4985 bezüglich der Haltung von einem oder mehreren Hunden. Wir sind der Meinung, dass Luxemburg endlich ein “Muppengesetz” benötigt. Allerdings beinhaltet der vorgeschlagene Text auch einige wichtige Einzelheiten die noch verbesserungsdürftig sind.

Der Hund, der beste Freund des Menschen!

Das Gesetzesprojekt 4985 sieht vor, dass in Zukunft überall ein genereller Leinenzwang für den besten Freund des Menschen gelten soll, außer an, von den Gemeinden speziell ausgewiesen Orten. Die CSJ hält es aber für äußerst wichtig, dass außerhalb von Ortschaften und Ballungsgebieten, die Leinenpflicht für Hunde in Begleitung ihres Besitzers nicht gelten darf! Ein Hund braucht seine Bewegungsfreiheit, er muss sich austoben können und Auslaufmöglichkeiten haben.

Darüber hinaus stört die CSJ die drakonischen Strafen welche das Gesetzesprojekt im Falle einer Missachtung der Leinenpflicht vorsieht. Deshalb schlagen wir vor, dass in einem separaten Artikel ein deutlich niedrigeres Strafmass angesetzt wird! Es erscheint uns jedenfalls als völlig absurd, für die Verletzung der Leinenpflicht, eine Geldstrafe in einer Größenordnung zwischen 251 und 20.000 Euro zu bezahlen bzw. eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis hin zu 2 Jahren zu riskieren!

Für Kampf-, Wach- und Verteidigungshunde fordert die CSJ spezielle Regelungen in Bezug auf den Leinenzwang und das Strafmass im Falle einer Verletzung dieser Pflicht. Ungeachtet dieser Forderung, stellen wir uns die Frage wieso ein Mensch überhaupt einen Kampfhund oder einen Verteidigungshund besitzen muss? Aus diesem Grund begrüßen wir es, dass die Besitzer solcher Hunde sich strengeren Regeln unterwerfen müssen!

Unserer Ansicht nach dürfen auch nur Hunde, die im Besitz einer Staatsbehörde sind (Polizei, Militär, Zoll) zum Beißen dressiert werden. Dieses Recht darf den privaten Sicherheitsfirmen nicht zugestanden werden. Die CSJ fordert daher, dass diese im Gesetzesentwurf enthaltene Bestimmung abgeändert werden muss!

Zu guter letzt schlägt die CSJ vor, dass nicht in jeder Gemeinde sondern nur in einigen wenigen, eine “fourrière” oder ein Heim für Hunde eingerichtet werden soll! Diese Maßnahme könnte aber in jedem Fall dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, da die Gemeinden Personal benötigen werden um die Hunde artgerecht betreuen zu können. Es genügt eben nicht die Hunde einfach nur einzusperren. Sie benötigen auch in einer “fourrière” Pflege und Auslauf!

Die CSJ möchte auf jeden Fall auch in Zukunft ihren schwarzen Hund nicht überall an die Leine nehmen müssen! Wir sind daher bereit, den politischen Verantwortlichen, in diesem Falle Minister Fernand Boden und Staatssekretärin Octavie Modert, unseren schwarzen Hund auszuleihen, damit dieser ihnen den sicheren Weg zu einem hundefreundlichen Gesetz zeigen wird.

Weber Georges Wilmes Serge

CSJ Vize-Präsident CSJ Generalsekretär

Luxemburg, den 10. Januar 2007