Die CSJ ruft alle Schüler auf am Freitag nicht zu streiken und somit dem Aufruf einiger Schülerkomitees sowie linksgerichteten Jugendorganisationen keine Folge zu leisten.
Warum eigentlich noch streiken?
Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass ein Jugendlicher als Schulabgänger mindestens während sechs Monaten beim Arbeitsamt eingetragen sein muss um in den Genuss von einer Arbeitslosenunterstützung zu kommen, die dann bei 70% des sozialen Mindestlohnes liegt. Diese Gesetzgebung ist übrigens seit
1976 in Kraft und wurde von der damaligen DP-LSAP Regierung verabschiedet!
Es ist demnach schon erstaunlich, dass linksgerichtete Jugendorganisationen von den Kommunisten, über die Jungsozialisten bis hin zur UNEL und der linken Gewerkschaftsjugend, bis heute abgewartet haben um die Höhe der Arbeitslosenentschädigung für Jugendliche an den Pranger zu stellen.
Das Gesetzesprojekt 5611 sieht jetzt vor, dass jeder Jugendliche der keine Arbeit finden kann, schon nach 3 Monate in eine ausbildende Beschäftigungsmassnahme kommt, wo er 80% des Mindestlohnes erhält. Nichtsdestotrotz, ist auch die CSJ bereit die Frage nach der Höhe der Entschädigung zu stellen. Die Frage ist jedoch nicht mit der Forderung nach 100% des Mindestlohnes gelöst. Wichtig ist, dass neben der echten Arbeit eine Ausbildung erfolgt, die Chancen auf einen Job bietet. Wir wollen eine gute Arbeit auch gut bezahlt bekommen und teilen die Meinung des Arbeitsministers, dass es den Betrieben freisteht über die 80% des Mindestlohnes zu entschädigen. Beim Privatsektor erfolgt die Ausbildung auf dem Arbeitsplatz, bei den Verwaltungen wird nur noch 32 Stunden gearbeitet.
Übrigens mit den restlichen 20% wird ein Jugendlicher 8 Stunden die Woche von seiner Arbeit freigestellt um sich in einer Bildungsmaßnahme weiter oder gar um zu bilden zu können.
Die CSJ teilt darüber hinaus die grundsätzliche Überlegung des Arbeitsministers sowie der ganzen Regierung, dass es besser ist Jugendliche in eine Beschäftigung zu führen als ihnen Arbeitslosengeld zu zahlen. In diesem Sinne und durch den Wegfall der Karenzzeit von 6 Monaten, ist das Gesetzesprojekt 5611 ein absolut wichtiges und richtiges Unterfangen.
Die CSJ schlägt vor, den Gesetzesprojekt 5611 jedes Jahr auf seine Wirksamkeit und seine eventuellen Mängel zu überprüfen. Die CSJ will selbst alljährlich beim Arbeitsminister vorsprechen um diese Überprüfung kontrovers zu diskutieren. Andere Organisationen können sich der CSJ- Initiative gerne anschließen.
Die CSJ begrüßt auch, dass das Gesetzesvorhaben erst Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Somit hat das Arbeitsamt genügend Zeit sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten.
Die CSJ begrüßt darüber hinaus die Initiative des Arbeitsministers in den Schulen vorzusprechen um mit den Studenten im Detail die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu erörtern und kontrovers die gesetzlichen Instrumente zu diskutieren.
Für die CSJ gibt es demnach keinen Grund zum Streik!
Wer Stop 5611 sagt, ist für eine allgemeine Verschlechterung der Situation der Jugendlichen und darum sagt die CSJ: Stop Streik und Startet 5611!
Luxemburg, den 15. November 2006.