Die Mitsprache der Jugendlichen in kommunalpolitischen Angelegenheiten kann sich nicht auf den alle sechs Jahre stattfindenden Gang zur Wahlurne beschränken. Ebenso haben jene Jugendlichen, die das gesetzliche Wahlalter noch nicht erreicht haben, das Bedürfnis, sich zu diesem oder jenem Thema zu artikulieren.
Luc Bertemes, CSJ Diddleng