In der Vortragsreihe Euthanasie wurden in der ersten Veranstaltung die medizinischen Aspekte dargestellt. Euthanasie ob aktif oder passiv wird angewendet, wobei sich das handelnde Personal in juristischen Grauzonen bewegt. Dass der Legislateur nicht an einer gesetzlichen Regelung vorbei kommt, wurde aus den Erläuterungen von Dr. Berchem (cancerologue, CHL) und Sandro Cornaro (Anästhesieinfirmier) klar. Doch wie diese Regelung ausfallen soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander.Generell unterscheidet man unter aktiver und passiver Euthanasie wobei jedoch das Resultat dasselbe bleibt: das Leben des Patienten wird beendet.
Passive Euthanasie zeichnet sich dadurch aus, dass die Krankheit nicht mehr geheilt werden kann, so dass krankheitsheilende Massnahmen ausfallen. Dies bedeutet nun nicht, dass der Patient elend sterben muss, sondern man lässt ihn in den Genuss der sogenannten palliativ-Medizin kommen. Dies bedeutet, dass er alle erdenklichen Massnahmen bekommt um sein Leiden so angenehm wie möglich zu machen. Doch hier muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass Medikamente die z.Bsp. Schmerzen lindern auch eine lebenverküzende Wirkung zeigen können.
Unter aktiver Euthanasie versteht man:
– Hilfe zum Selbstmord, also Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu geben
– oder aber der Arzt selbst verabreicht dem Patienten ein tötendes Mittel
Passif oder Aktiv: es bleibt Euthanasie!
Doch soll dies nicht darüber hinwegtäuschen dass es Situationen gibt die förmlich nach Euthanasie schreien! Doch wer fragt nach Euthanasie? Und wie eindeutig klar wird dies formuliert?
Dr. Berchem machte hier deutlich dass es nur sehr seltene Anfragen von Seiten des Patienten gibt. Vielmehr ist es die Familie die die Situation nicht mehr ertragen kann oder will. So kommt es zu Anfrage: “Gitt eisem Papp dach eppes, ech kann en nët méi esou gesin!”
Der Mensch will Herr der Situation bleiben. Doch dies kann er hier nicht! Und müsste er es können?
Dies zeigt uns an sich das Kernproblem auf: Die Umstehenden werden mit der Situation nicht fertig, jemanden sterben zu sehen! Sterben ist ein Prozess! Sollte man den Menschen dieses Prozesses berauben? Müsste man nicht vielmehr hier eine erste “Spritze” ansetzen und Hilfestellung für die betroffenen Umstehenden organisieren? Psyschologische Sterbebetreuung nicht nur für den Sterbenden sondern umsomehr für die Hinterbleibenden! Die aktuelle Situation bleibt und ist: Der Patient wird behandelt, nicht die Familie! Dies wird oft nicht verstanden!
Ein weiteres grosses und sehr wichtiges Problemfeld bleibt das Kapitel des soins palliatifs! Viele Ärzte, Krankenpfleger,… haben keine oder nur unzureichende Ausbildung zu dieser Pflege. So dass viele Leiden obwohl ihr Leiden entscheiden gemindert werden könnte. Noch werden nicht in allen Krankenhäusern und maison de soins soins palliatifs kompetent gespendet.
Abschliessend möchte ich folgendes sagen: Ich denke dass es sich erst lohnt über Euthanasie Gestetze zu stimmen, wenn auch der letzte sterbende Patient die soins palliatifs bekommt die er benötigt um sein Sterben so angenehm wie möglich zu gestalten. Dass in diesen Prozess die Familie mit einbezogen werden muss ist klar! Nicht erst mit dem Telefonat: Aere Papp ass elo doud!
De Rond Patrick, patrick.derond@education.lu