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1. Teil: die Entstehungsgeschichte des EU-Reformvertrages

Seit Ende der 1990er Jahre bemühten sich die europäischen Politiker um eine Reform der bestehenden EU-Verträge, um die Union und insbesondere deren Institutionen, wie z.B. das EU-Parlament, die EU-Kommission, der Europäische Rat, handlungsfähiger zu machen. Die EU sollte effizienter arbeiten können damit Europa sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen kann.


Der erste Reformversuch

Der erste Versuch die bestehenden europäischen Verträge in einem einzigen Dokument zusammenzufassen war der Reformvertrag von Nizza, der im Jahre 2000 auf einem EU-Gipfel unterschrieben wurde. Obwohl der Vertrag von Nizza die europäischen Institutionen reformieren sollte, stellte sich sehr schnell heraus, dass es sich um einen schlechten Kompromisstext handelte, der den Ansprüchen der EU nicht gerecht wurde. Die europäischen Staats- und Regierungschefs entschieden daher Ende 2001, auf einem Gipfels im belgischen Laeken, der EU einen verfassungsähnlichen Vertrag zu geben, um die Union demokratischer und effizienter zu gestalten.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa

Ein europäischer Konvent, zusammengesetzt aus Vertretern der jeweiligen nationalen und europäischen Institutionen sowie der europäischen Zivilgesellschaft, arbeitete während zwei Jahren einen europäischen Verfassungsvertrag aus, der schließlich im Oktober 2004 in Rom, von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde.

Die Ratifizierung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten brachte aber nicht das gewünschte Resultat: nach dem einige Staaten den Verfassungsvertrag ratifiziert hatten, lehnten eine Mehrheit der Franzosen und Niederländer ihn im Mai und Juni 2005, per Referendum ab. Auch das positive Referendum in Luxemburg im Juli 2005, konnte nichts an der Tatsache ändern, dass der europäische Verfassungsvertrag keine Zukunft mehr hatte. Die EU gab sich darauf hin eine Reflexionspause um über mögliche Auswege aus der Krise nachzudenken.

Der europäische Grundlagenvertrag

Nach einer zweijährigen Reflexionsphase, verpflichteten sich die Regierungs- und Staatschefs der EU im März 2007 in Berlin, in einer Erklärung zum 50. Jahrestag der Gründung der Europäischen Gemeinschaft, bis zu den Wahlen des Europäischen Parlamentes 2009, die Reformbemühungen endlich abzuschließen.

Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gaben die europäischen Politiker schließlich im Juni 2007, einer Regierungskonferenz den Auftrag, einen neuen, sogenannten Grundlagenvertrag auszuarbeiten, der die wichtigsten inhaltlichen Bestimmungen des Verfassungsvertrages retten sollte.

Zwischen Juli und September 2007, stellten Jurist den Text des EU-Reformvertrages fertig. Letzte offene Fragen klärten die europäischen EU-Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen am 18. und 19. Oktober in Lissabon. Damit steht der EU-Reformvertrag oder “Vertrag von Lissabon”, der nun noch von den 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss.