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Euthanasie

Die Mitglieder der parlamentarischen Ethikkommission haben sich am Dienstag auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, der eine Erweiterung der Palliativmedizin, eine Strafbefreiung der passiven Sterbehilfe sowie die Berücksichtigung von Patientenverfügungen vorsieht.Große Bedeutung wird in dem Kompromisspapier der Palliativmedizin eingeräumt. Jeder soll das Recht auf medizinische, psychologische und soziale Sterbebegleitungsmaßnahmen erhalten, “mit allen finanziellen Konsequenzen, die dies mit sich bringt”, so Jean-Paul Rippinger (DP), Vorsitzender der Kommission.

Zugestimmt haben die Kommissionsmitglieder dem Prinzip von Patientenverfügungen oder Lebenstestamenten, in denen Patienten die Art ihrer medizinischen Behandlung im Falle einer unheilbaren Krankheit oder eines schweren Unfalls festlegen.

Gegen “acharnement thérapeutique”

Der Ethikausschuss befürwortet, dass Ärzte, die die Behandlung von unheilbar kranken Patienten unterbrechen (passive Sterbehilfe), straffrei bleiben. Die Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen unter allen Umständen (“acharnement thérapeutique”) wird abgelehnt.

Rippinger zufolge hätten die CSV- und DP-Mitglieder des Ethikausschusses diesem Kompromiss zugestimmt. Auch die Abgeordneten, die den Minderheitsparteien angehören , seien bereit gewesen, den Entwurf anzunehmen. Sie hätten darauf hingewiesen , dass er ihnen nicht weit genug gehe. “Gegenüber dem juristischen Vakuum , in dem wir uns zurzeit befinden, stellt das Papier sicherlich einen großen Fortschritt dar”, betonte Rippinger.

Endgültiger Bericht am 28. Januar

Am 28. Januar will der Ethikausschuss den endgültigen Bericht über eine gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung verabschieden, die Ende Februar Gegenstand einer parlamentarischen Orientierungsdebatte sein soll.