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2. Teil: Die wichtigsten Neuerungen des Reformvertrages

Der Reformvertrag von Lissabon besteht an sich aus zwei Reformverträgen, auf denen sich die Europäische Union in Zukunft stützen wird:

  • dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Rom von 1957), der nun aber in “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” umbenannt wird

· und dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastrich von 1992)

Mit diesen beiden Reformverträgen wird die EU handlungsfähiger, demokratischer und transparenter. Warum? Weil:


  • Eine EU-Grundrechtecharta eingeführt wird

Die EU-Grundrechtecharta ist eine Zusammenfassung der allgemeingültigen Menschen- und Bürgerrechte sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Die Charta ist in sechs Kapitel[1] unterteilt.

Mit dem neuen EU-Reformvertrag wird die Grundrechtecharta für die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich, das heißt, die in der Charta enthaltenen Rechte können von den Bürgern vor Gericht eingeklagt werden. Allerdings darf die EU-Grundrechtecharta nicht vom Europäischen Gerichtshof angewendet werden, da Großbritannien dies abgelehnt hat. Die Grundrechtecharta wird daher in Großbritannien nicht gültig sein. Die Charta ist auch nicht Teil des Vertragtextes sondern befindet sich in einem Anhang.

· Die doppelte Mehrheitsentscheidung eingeführt wird

Ab 2014, werden die meisten Entscheidungen im europäischen Ministerrat in zahlreichen politischen Themenbereichen wie z.B. der Justizpolitik, nicht mehr wie bis dato einstimmig sondern mehrheitlich getroffen. Das System das zurückbehalten wurde ist jenes der doppelten Mehrheit, d.h. es reicht nicht aus, dass eine Mehrheit von Staaten einer Entscheidung zustimmen, sondern diese Staaten müssen auch eine Mehrheit der EU-Bevölkerung vertreten[2].

Von der doppelten Mehrheit ausgenommen sind einige strategisch wichtigen politische Bereiche wie z.B. die europäische Außen- und Sicherheitspolitik, in denen auch weiterhin Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen.

Staaten die mit einer Entscheidung des Ministerrates nicht einverstanden sind, können verlangen, dass für eine bestimmte Zeit weiter verhandelt wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte “Ioannina-Klausel”[3], die lediglich in eine Erklärung zum Vertrag aufgenommen wurden und nicht Bestandteil des Vertrags ist. Ab 2017 soll diese Klausel aber abgeschwächt und die doppelte Mehrheit zusätzlich gestärkt werden.

  • Das Europaparlament gestärkt wird

Durch den neuen Reformvertrag, wird der Einfluss des EU-Parlamentes größer. So kann das Europaparlament z.B. bei der Aufstellung des EU-Haushaltes mitbestimmen, jedoch nur bei den Ausgaben und nicht bei den Einnahmen. Ab 2009 bedürfen fast alle europäischen “Gesetze”, Richtlinien und Verordnungen genannt, die Zustimmung durch das Europäische Parlament. Außerdem wählt das Parlament künftig den Präsidenten der EU-Kommission.

  • Die Anzahl der europäischen Kommissaren reduziert wird

Ab 2014 wird nicht mehr jedes EU-Mitgliedstaat einen EU-Kommissar stellen. Nur zwei Drittel der Länder werden noch in der EU-Kommission vertreten sein. Die Staaten sind aber verpflichtet, sich abzuwechseln, damit jeder Mitgliedstaat in regelmäßigen Abständen einen Kommissar stellen kann.

  • Die rotierende EU-Ratspräsidentschaft abgeschafft wird

Die bisherige rotierende EU-Ratspräsidentschaft wird abgeschafft und durch einen, auf zweieinhalbe Jahre gewählten Ratspräsidenten ersetzt. Diese Neuerung wird für mehr Kontinuität der politischen Führung inner- wie außerhalb der Union sorgen. Die halbjährliche Rotation der europäischen Ministerräte bleibt allerdings bestehen.

  • Die EU einen Außenminister bekommt

Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik, wird in Zukunft von einem Hohen Vertreter, einer Art “EU-Außenminister” geleitet. Dieser wird zugleich Vize-Präsident der EU-Kommission während der bisherige EU-Außenkommissar wegfällt. Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten.

  • Die EU sozialer wird

Der soziale Dialog d.h. das Einbeziehen der Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) in die europäischen Verhandlungen, wurde im neuen Reformvertrag festgeschrieben. Allerdings wird sich der soziale Dialog zunächst auf die Sozialpolitik beschränken.

  • Ein europäisches Bürgerbegehren eingeführt wird

Der EU-Grundlagenvertrag führt ein europäisches Bürgerbegehren (Petitionsrecht) ein. Mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgern werden benötigt um die EU-Kommission aufzufordern, eine bestimmte Richtlinie oder Verordnung zu erlassen.

  • Die nationalen Parlamente stärker berücksichtigt werden

Künftig werden die nationalen Parlamente acht statt bisher sechs Wochen vor dem in Kraft treten, einer geplanten europäischen Richtlinie oder Verordnung informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeitsbereiche gefährdet sehen.

  • Die EU zusätzliche Aufgabenbereiche bekommt

Der neue Reformvertrag überträgt der EU die Zuständigkeit für die Energiepolitik und den Klimawandel. Diese dringenden Aufgaben können nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten allein sondern nur noch von der EU bewältigt werden.

Dies sind nur einige der zahlreichen Neuerungen des EU-Reformvertrages, der es Europa erlauben wird, seine institutionelle Krise zu überwinden und voranzuschreiten.

Der Reformvertrag soll am 13. Dezember in Lissabon von den europäischen Staats- und Regierungschefs offiziell unterzeichnet werden. Danach muss er noch von den 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Das Ratifizierungsverfahren soll bis Ende 2008 abgeschlossen sein, sodass das der neue Vertrag zur Wahl des europäischen Parlamentes im Juni 2009 und zur Ernennung der neuen EU-Kommission im Herbst 2009, in Kraft treten kann.

In Luxemburg hat das Parlament bereits entschieden, dass kein neues Referendum stattfinden wird, da die wesentlichsten Elemente des europäischen Verfassungsvertrages, der vom luxemburgischen Volk angenommenen wurde, gerettet werden konnten.

Für weitere Informationen siehe:

http://consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=1317&lang=de&mode=g



[1] Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.

[2] Die doppelte Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

[3] Die Klausel tritt in Kraft wenn dies mindestens 21% der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25% der repräsentierten Bevölkerung verlangen.