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CSJ-Kongressresolution zur Parteienfinanzierung

Im Rahmen des CSJ-Kongresses wurde folgende Kongressresolution zum Thema Parteienfinanzierung verabschiedet:


Parteienfinanzierung

d’Wort: Sie wollen bei der Parteienfinanzierung die Gelder vor allem für Bildungsarbeit eingesetzt sehen?

François Biltgen: Ich mache meine Zustimmung zu einem solchen Gesetz in der Tat davon abhängig, dass wir festschreiben, dass die Parteien die Mittel nicht zuletzt für Bildungs- und Forschungsarbeit vorsehen müssen.

Quelle: d’Wort, 27. September 2006, Laurent Zeimet

In einem demokratischen Staat haben die Parteien an der politischen Willens- und Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger, einen entscheidenden Anteil. Deshalb unterstützt die CSJ die rezenten Anstrengungen, die Finanzierung der Parteien gesetzlich zu verankern. Gleichzeitig fordert die CSJ aber alle politischen Verantwortlichen auf, den Parteien endlich eine legale Basis zu geben. Ein Parteiengesetz muss im Sinne von größtmöglichster Transparenz, Kontrolle und Glaubwürdigkeit, die Funktionsweise, Aufgabengebiete, Kompetenzen und Strukturen der Parteien eindeutig definieren.

In diesem Zusammenhang muss der Gesetzgeber den Parteien einerseits die Möglichkeit bieten, ihre Existenz durch diverse finanzielle Einnahmen, wie private Spenden und staatliche Zuschüsse, zu sichern. Auf der anderen Seite müssen die Parteien dazu verpflichtet werden, in einem jährlichen Rechenschaftsbericht die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel in Kenntnis zu setzen und von einem unabhängigen Sachverständiger auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu lassen. Angesichts der zahlreichen ausländischen politischen Spenden- und Finanzierungsaffären, müssen Politiker welche gegen das Parteiengesetz und insbesondere gegen die Parteienfinanzierungsregelung verstoßen, strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Bei groben Verstößen wäre für die CSJ sogar die Aberkennung des Mandats oder der mehrjährige Verlust der Wählbarkeit denkbar.

Darüber hinaus fordert die CSJ, dass ein zukünftiges Parteiengesetz die Stellung und Arbeit der Jugendorganisationen der Parteien aufwertet, in dem es diesen 10 Prozent der staatlichen Zuschüssen zusichert. Letztere sollen die Jugendorganisationen in voller Unabhängigkeit und ohne Einflussnahme der Mutterpartei verwalten und bevorzugt für politische Aufklärungs- und Bildungsarbeit jugendlicher Mitmenschen verwenden.

Die CSJ ist in der Tat enttäuscht, dass politische Bildung vor allem im Jugendbereich quasi inexistent ist. Dies ist neben dem fehlenden politischen Willen auch auf die unzureichenden Finanzmittel der politischen Jugendorganisationen zurückzuführen. Aus diesem Grund, ist es unerlässlich, dass die finanzielle Unterstützung der Jugendorganisationen der Parteien erheblich aufgestockt wird. Eine finanzielle Aufstockung würde es den politisch engagierten Jugendlichen unter anderem ermöglichen, unter professionelleren Bedingungen zu arbeiten und somit die Interessen aller jungen Menschen wirkungsvoller zu vertreten.

In diesem Sinne kann sich die CSJ der Absichtserklärung von Parteipräsident François Biltgen, welcher, zukünftige staatliche Zuschüsse an die Parteien vermehrt in Bildungs- und Forschungsarbeit investieren möchte, nur anschließen.